Mon dieu, da haben französische Richter ein
Exempel statuiert! Eine Mobilfunkantenne muss abgebaut werden, weil nicht nachgewiesen werden kann, dass ihr Betrieb keine Gesundheitsgefährdung darstellt. Zum Rechtsstreit war es gekommen, weil Anwohner geklagt hatten.
Das Verdikt mag freuen, wer davon überzeugt ist, dass schwache elektromagnetische Wellen hoher Frequenz (also das Trägermedium des Mobilfunks) Mensch und Umwelt Schaden zufügen. Für mich bedeutet dieser Schiedsspruch indessen eine Absage an vernünftiges auf Evidenz beruhendes Handeln und die Rechtssicherheit.
Sie werden sagen: Klar, der muss so schreiben, weil er bei Swisscom arbeitet. Aber gestatten Sie: Was geschieht, wenn dieses Beispiel Schule macht? Ich ängstige mich über die Immissionen des Schnellimbisslokals in der Nachbarschaft, der nahen Autobahn, der Hochspannungsleitung oben am Waldrand, und die Dampffahne des Kernkraftwerks enthält vielleicht doch noch ein Quäntchen Radioaktivität. Ich klage. Die angerufenen Richter stellen sich auf die Grundlage, nichts erlaube es klar, „die negative Wirkung auf die öffentliche Gesundheit auszuschliessen“, wenn Personen den genannten Immissionen ausgesetzt sind (so verlautete aus Frankreich). Dies obgleich in tausenden von Forschungsarbeiten der Nachweis einer schädlichen Wirkung nicht erbracht werden konnte – wie dies bei Funkwellen der Fall ist.
Alle genannten Umweltsünder müssen ergo den Beweis der Unschädlichkeit erbringen, wollen sie ihre Anlagen weiter betreiben. Da dies ein Ding der Unmöglichkeit ist, werden Würstchenbude, Autobahn, Hochspannungsleitung und Kernkraftwerk bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag, geschlossen, gesperrt, stromlos und ausgeschaltet bleiben. Und dies obwohl alles nach Recht und Gesetz erstellt und betrieben wurde.
Ein Umweltexperte eines Bundesamtes kommentierte den Präzedenzfall aus Frankreich mit den Worten: „Wenn das einreist, können wir zusammenpacken.“
Ich pflichte ihm bei. Und Sie?
Jürg